Ab dem 30.05.2020 findet der reguläre Reitunterricht, der Unterricht an der Longe, der Förderunterricht sowie der Unterricht im Springen, unter Berücksichtigung der gegebenen Hygiene- und Coronaschutzmaßnahmen, in ursprünglicher Form wieder statt.
Bei Interesse gilt weiterhin eine kurze Anmeldung über unser Kontaktformular, durch welches auch die Kenntnis der notwendigen Schutzmaßnahmen bestätigt wird.
Am heutigen Samstag, den 30.05.2020, tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Lange haben unsere Reitschüler*innen und Schulpferde auf die nun beschlossenen Lockerungsmaßnahmen gewartet.
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung gibt vor:
§1 (1) „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“
(2) „Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich […] in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen handelt. […]“
§9 (4) „Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. […]“
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