Corona – Schutzkonzept Oktober 2020
Stand 26.10.2020
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und den angeordneten Maßnahmen
unserer Landesregierung zur Eindämmung einer Corona-Virus-
Pandemie, bitten wir alle Vereinsmitglieder sowie Besucher unserer Reitanlage die folgenden Verhaltensweisen zu beachten.
Was passiert, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden?
Öffentliche und auch private Sportstätten werden durch die kommunale Ordnungsbehörde der Stadt Recklinghausen überprüft. Werden bei einer solchen Überprüfung Verstöße gegen die Corona – Schutzauflagen festgestellt, so können Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 5000,00€ für den Verein und 250,00€ für die Person selbst erhoben werden.
Konkret bedeutet dies: Werden die vorgegebenen Hygiene – und Schutzmaßnahmen seitens der Vereinsbesucher nicht berücksichtigt und in Folge dessen ein Verstoß durch eine kommunale Ordnungsbehörde festgestellt, so wird es dem Reitverein Recklinghausen nur schwerlich möglich sein, seinen Fortbestand aufgrund der zu zahlenden Ordnungsgelder zu sichern.
Wieviele Pferde / Reiter dürfen pro Unterrichtseinheit teilnehmen?
Aufgrund einer natürlichen Belüftung und Luftzirkulation sind für die Unterrichtserteilung und das Training neben Außenplätzen auch Reithallen geeignet. Aktuell kann je Reithalle eine Gruppengröße von max. 10 Personen unterrichtet werden. Alle Reitschüler können demnach wie gewohnt am Reitunterricht teilnehmen. Eine Gruppengröße von 10 Personen wird aufgrund der Unterrichtsgestaltung grundsätzlich nicht erreicht.
Wie kann ich mich zum regulären Reitunterricht anmelden?
Eine Anmeldung zum Reit-, Förder-, Spring- und Longenunterricht erfolgt ausschließlich über ein online – Formular. Hierbei werden die Kontaktdaten des Teilnehmers sowie mögliche Wunschtage zur Unterrichtserteilung abgefragt. Auch bestätigen Sie hierbei Ihre Kenntnis des hiermit veröffentlichten Hygienekonzeptes.
Wichtig!
Eine Teilnahme wird erst nach persönlicher Rücksprache durch den Vorstand verbindlich zugesagt. Das Versenden des notwendigen Formulars entspricht einer Interessensbekundung und keiner verbindlichen Anmeldung.
Was muss ich vor Ort beachten?
Wegeführung
Es ist eine besondere Wegeführung in den Vereinsgebäuden installiert. Dieses „Einbahnstraßen-System“ ist durch verschiedene Wegweiser beschildert. Insbesondere in der Hauptstallgasse ist der vorgegebene Rundlauf zwingend zu befolgen.
Handdesinfektion
An den Eingängen unserer Stallgebäude stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei Betreten der Gebäude bitten wir um ein gründliches Händewaschen in den Sanitärräumen sowie um das zwischenzeitliche Nutzen von Desinfektionsmitteln.
Registrierungspflicht
Jeder Besucher der Reitanlage ist verpflichtet, seine Anwesenheit schriftlich zu registrieren. Entsprechende Listen liegen in den jeweiligen Stallgassen aus. Die Anwesenheitszeiten sind, entsprechend der Dauer der notwendigen Versorgung des Pferdes sowie der Dauer der Ausübung des Reitsportes, zu mäßigen.
Mindestabstand
Auf der gesamten Reitanlage ist ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zu wahren. Sollte dieses nicht möglich sein, so ist ein Mund – Nasen – Schutz zu tragen.
Maskenpflicht
In sämtlichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Hiermit ist das tragen handelsüblicher Mund-Nasen-Schutzmasken oder Alltagsmasken gemeint. Dies gilt sowohl für den Bereich der Stallungen also auch für den Aufenthalt in der Reithalle. Lediglich der aktive Reiter oder Reitlehrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch Besucher auf der Tribüne müssen, unabhängig von dem Personenabstand eine Maske tragen.
Versorgung und Satteln der Pferde
In der Hauptstallgasse stehen 4 gekennzeichnete Anbindeplätze zur Verfügung. Das Vorbereiten der Pferde erfolgt wie bisher durch die Reiter selbst, ggf. unter Aufsicht und Mithilfe des Reitlehrers und einzeln benannter Helfer.
Während der Vorbereitungen für den Reitunterricht haben die am Reitunterricht teilnehmenden Pferde Vorrang bei der Nutzung der Anbindeplätze. Sicherlich wird es bei den Übergängen zwischen den einzelnen Reitstunden zu Verzögerungen kommen. Wir bitten hierbei um Verständnis und Rücksichtnahme. Die Reitplätze können erst betreten werden, wenn die vorherige Unterrichtseinheit beendet wurde. Hierbei ist auf die maximale Anzahl an Pferden pro Reitplatz/-halle zu achten (10).
Für jedes Schulpferd ist eigenes Putzzeug zu benutzen und nach der Benutzung zu reinigen und ggf. die Griffflächen zu desinfizieren.
Nach dem Abpflegen der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie ggf. zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird.
Ansprechpartner in Belangen der Corona – Pandemie
Herr Dietmar Bendorf, 2. Vorsitzender des LRFV Recklinghausen e.V., ist Ansprechpartner für Behörden und weitere Organisationen in Fragen der Corona – Pandemie.
Was tun bei Krankheitssymptomen
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Pferdesportanlage nicht betreten. Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder an Ihren Hausarzt zur weiteren Abklärung.
Aufenthaltsbereich / Reiterstübchen
Das Reiterstübchen ist bis auf weiteres geschlossen. Die Tribüne bleibt vorerst geöffnet. Das Tragen einer Maske ist hier, unabhängig vom Personenabstand verpflichtend.